Als Entscheidungsträger übernehmen Sie Verantwortung für Ihr Handeln im Unternehmen und ihr Privatvermögen kann dabei oftmals als Zielscheibe dienen,
sofern ein Schadenanspruch besteht.
Als Verwaltungsrat einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, wie auch als Stiftungsrat oder Mitglied des Vorstands von eingetragenen Vereinen, tragen Sie in Ihrer Rolle als Entscheidungsträger nicht nur die Verantwortung für Ihr Handeln, sondern müssen auch für die Unterlassung Ihres Handelns gerade stehen. Kommt es dabei zu Klagen, unbegründeten Forderungen sowie allfälligen Entschädigungszahlungen durch Ihre Pflichtverletzung oder bei mangelhafter Kontrolle über delegierte Aktivitäten, haften Sie persönlich und unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
Dies muss aber nicht sein: beugen Sie deshalb mit der Organhaftpflichtversicherung (Directors & Officers) vor und sichern Sie Ihr Privatvermögen ab. Die Organhaftpflichtversicherung schützt Sie, Ihr Unternehmen und Sie selbst vor begründeten oder unbegründeten Ansprüchen Dritter und bietet Ihnen bei Bedarf qualifizierten juristischen Beistand. Wir sind für Sie da, wenn es hart auf hart kommt!