Vandalismus
Vandalismus ist die mutwillige Zerstörung von Gegenständen, meist aus Wut oder Aggressivität. Werden Hausratgegenstände und Gebäudeteile bei einem Einbruchdiebstahl zerstört, sind diese in der Regel über die Diebstahlversicherung versichert (Folgeschaden).
Veränderungsverbot
Bevor der Schaden ermittelt ist, darf der aus dem Versicherungsvertrag Anspruchsberechtigte ohne Zustimmung des Versicherers an den beschädigten Gegenständen keine Veränderung vornehmen, welche die Feststellung der Ursache oder des Schadens erschweren oder verunmöglichen (VVG 68).
Veränderungsverbot
Bevor der Schaden ermittelt ist, darf der aus dem Versicherungsvertrag Anspruchsberechtigte ohne Zustimmung des Versicherers an den beschädigten Gegenständen keine Veränderung vornehmen, welche die Feststellung der Ursache oder des Schadens erschweren oder verunmöglichen (VVG 68).
Verfügung
Unter Verfügung kann ein Testament oder ein Erbvertrag verstanden werden. Mittel einer Person, noch zu Lebzeiten und im Rahmen der Dispositionsfreiheit selbst das Schicksal des künftigen Nachlasses zu regeln. Diese Verfügungen werden erst mit dem Tod der verfügenden Person wirksam.
Verfügung: Letztwillige Verfügung mit Vollmacht
Bei Drittlebensversicherungen kann der Versicherungsnehmer regeln, wer nach seinem Tod neuer Versicherungsnehmer wird. Durch den Tod des Versicherungsnehmers wird keine Versicherungsleistung fällig, und der Vertrag erlischt nicht. Die Regelung über den neuen Versicherungsnehmer erfolgt in einer letztwilligen Verfügung. Die dazugehörige Vollmacht ermächtigt den Versicherer, sofort nach Kenntnisnahme des Todes den Übergang des Versicherungsnehmers durchzuführen. Fehlt eine letztwillige Verfügung, so fällt der Versicherungsvertrag in die Erbmasse des Verstorbenen. Alle vorhandenen Erben werden gemeinsam neue Versicherungsnehmer.
Verkehrswert (Immobilienfonds)
Der gegenwärtige, von unabhängigen Experten geschätzte Wert einer Liegenschaft, der bei sorgfältigem Verkauf zum Zeitpunkt der Schätzung wahrscheinlich erzielt würde. Die Schätzung wird in der Regel einmal jährlich, gemäss der von der Fondsleitung angewandten Schätzungsmethode vorgenommen.
Verlegen/Verlieren
Verlegen und Verlieren liegt dann vor, wenn der Besitzer den letzten Standort einer Sache nicht mehr nennen kann. Sachen, die durch Verlegen oder Verlieren abhanden kommen, sind in der Hausratversicherung nicht versichert.
Verlust der Urteilsfähigkeit
Vorübergehender Verlust der Urteilsfähigkeit des Lenkers liegt z. B. dann vor, wenn dieser eine Herzattacke hat oder ohnmächtig wird.
Vermögensbildende Versicherung
Vermögensbildende Versicherungen, auch kapitalbindende genannt, sind Lebensversicherungen, mit denen ein Sparprozess in irgendeiner Form verbunden ist.
Vermögensschäden
Ein Vermögensschaden ist weder Sachschaden noch Personenschaden, sondern ein Schaden der durch die Einbusse von Einkommen oder Vermögen entsteht (Lohnausfall, entgangener Gewinn, Einkommenseinbusse, Umsatzverlust). Er kann auch als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten. Gemäss SVG ist er nur dann versichert.
Vermögensversicherung
Neben den Sachversicherungen und den Personenversicherungen gibt es die Gruppe der Vermögensversicherungen. Sie übernehmen Vermögensverluste und -einbussen infolge eines versicherten Ereignisses (z.B.: Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung).
Verschulden
Als Verschulden wird ein rechtlich vorwerfbares, menschliches Verhalten (Tun oder Unterlassen) bezeichnet, das Ursache eines Schadens ist. Es werden Absicht und Fahrlässigkeit unterschieden. Absichtlich handelt, wer mit Wissen und Willen einen Schaden verursacht, fahrlässig handelt, wer diejenige Sorgfalt nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist.
Verschuldenshaftung
Als Verschuldenshaftung bezeichnet man diejenige Art der Haftung, bei welcher man für einen selbst verschuldeten Schaden einstehen muss. Vorausgesetzt wird immer ein persönliches Verschulden. Im Obligationenrecht heisst es: "Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet."
Versicherer
Der Vertragspartner (Aktiengesellschaft oder Genossenschaft) des Versicherungsnehmers.
Versicherte Person
Allgemein:
Die Person, deren Sachen, Vermögen oder Person Gegenstand des Versicherungsvertrages bildet. Sie ist auch anspruchsberechtigt. Synonym: der Versicherte.
In der Personenversicherung:
Die Person, auf deren Leben die Versicherung gestellt ist, oder für die eine Unfall- oder Krankendeckung vereinbart ist.
Versicherter
Der Versicherte ist der Vertragspartner des Versicherers. Er bezahlt die Prämie und erhält dafür von der Versicherung die im Versicherungsvertrag vereinbarte Gegenleistung.
Versichertes Gebiet bei Umzug
Als "versichertes Gebiet" werden während des Umzuges die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und die Enklaven Büsingen und Campione verstanden.
Versicherung auf fremdes Leben
Bei der Versicherung auf fremdes Leben schliesst der Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung nicht auf sein eigenes Leben, sondern auf das Leben einer Drittperson ab. Versicherungsnehmer und versicherte Person sind somit nicht identisch, weshalb man auch von einer Fremd- oder Drittlebensversicherung spricht. Die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag stehen nur dem Versicherungsnehmer, nicht aber der versicherten Person zu. Der Abschluss einer Versicherung auf fremdes Leben braucht die vorgängige schriftliche Zustimmung des versicherten Dritten, damit er gültig ist (VVG 74).
Versicherung für fremde Rechnung
Wie die Versicherung auf fremdes Leben ist auch die Versicherung für fremde Rechnung eine Fremdversicherung. Mit der Versicherung für fremde Rechnung versichert der Versicherungsnehmer fremde Objekte (Sachen, Vermögen). Zur Prämienzahlung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Versicherungsleistung steht hingegen dem Eigentümer oder Inhaber des entsprechenden Objektes (VVG 17).
Versicherung zu Gunsten Dritter
Eine Personenversicherung, bei welcher der Versicherungsnehmer einen Begünstigten bezeichnet, dem die Versicherungsleistung ganz oder teilweise zustehen soll.
Versicherung, freie
Eine freie Versicherung (Säule 3b) ist im Gegensatz zu einer gebundenen Versicherung (Säule 3a) ein Vertrag, der steuerlich nur mässig privilegiert ist, über den der Kunde dafür aber frei verfügen kann. Siehe auch Vorsorge.
Versicherung, gebundene
Die gebundene Vorsorge-Police (Säule 3a) ist steuerlich stark privilegiert, die Verfügungsgewalt des Versicherungsnehmers über einen solchen Vertrag ist allerdings auch sehr stark eingeschränkt. Siehe auch Vorsorge.
Versicherung, prämienfrei
Eine prämienfreie Versicherung ist ein Vertrag, für den der Kunde keine Prämien mehr bezahlt. Bei der Prämienfreistellung wird der vorhandene Rückkaufswert dazu verwendet (als Einmaleinlage), die Versicherungssumme neu (normalerweise tiefer als zu Beginn) zu bestimmen.
Versicherungsbeginn
Der Zeitpunkt, mit welchem der Versicherungsschutz wirksam wird. Er kann mit dem Vertragsbeginn zusammenfallen oder durch Vereinbarung später einsetzen.
Versicherungsbescheinigung
siehe Versicherungsnachweis.
Versicherungsdauer
Die Zeitspanne, während welcher der Versicherungsschutz wirksam ist. Sie wird in der Regel in mehrere Versicherungsperioden unterteilt. Die Versicherungsdauer kann mit der Vertragsdauer zusammenfallen.
Versicherungsfall
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn sich der Tatbestand erfüllt, der grundsätzlich eine Leistungspflicht des Versicherers, bzw. einen Leistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt.
Versicherungsjahr
Entspricht nicht (unbedingt) einem Kalenderjahr. Wurde eine Versicherung im April abgeschlossen, so dauert ihr Versicherungsjahr vom 1.4. des einen Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres.
Versicherungsleistungen
Die vertragliche Leistung des Versicherers nach einem Versicherungsfall. Sie kann eine Geldleistung oder eine Dienstleistung sein.
Versicherungsnachweis
Der Versicherungsnachweis (Versicherungsbescheinigung) beweist, dass für das betreffende Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung existiert, die dem Gesetz genügt. Der Versicherer stellt den Versicherungnachweis aus.
Versicherungsnehmer/in
Der Vertragspartner (einzeln oder kollektiv) des Versicherers.
Versicherungsort
Sachen sind an dem /den in der Police bezeichneten Ort/Orten versichert. Hausrat kann sich auch ausserhalb des bezeichneten Standortes befinden, in der Regel jedoch höchstens für ein bis zwei Jahre (je nach Versicherungsvertrag). Dies ist wichtig bei Militärdienst, Reisen etc. Der Leistungsumfang ist dabei jedoch beschränkt (Limiten).
Versicherungsperiode
Die Zeitspanne, nach welcher die Versicherungsprämie berechnet wird. Sie beträgt im Zweifel ein Jahr (VVG 19).
Versicherungspflicht
Bevor ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht werden kann, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Versicherungspolice
Die Versicherungspolice ist eine Vertragsurkunde, welche die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien umschreibt. Sie dient lediglich als Beweis für den Vertragsinhalt. Insbesondere wird darin festgehalten wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigter ist. Das Dokument enthält ebenfalls die versicherte Leistung, deren Fälligkeit sowie die Gegenleistung des Versicherungsnehmers, die Prämie und deren Fälligkeit. Die Details sind in den AVB sowie in den allenfalls nötigen besonderen Bestimmungen festgehalten. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Versicherungspolice. Werden Leistungen fällig, so ist die Police vorzulegen.
Versicherungsschutz
Die Frage nach dem Versicherungsschutz ist die Frage, ob und wieweit nach einem konkreten Vertrag Deckung bestehe:
- welche Gefahr ist in welchem Umfang versichert (sachlicher Geltungsbereich);
- welche Personen sind versichert (persönlicher Geltungsbereich);
- für welche Länder soll der Versicherungsvertrag gelten (örtlicher Geltungsbereich);
- ab wann und bis wann besteht der Versicherungsschutz nach einem bestimmten Vertrag (zeitlicher Geltungsbereich).
Wenn von Versicherungsschutz oder Deckung gesprochen wird, muss stets überlegt werden, in welchem Sinn dieser technische Begriff gemeint ist. Mit der Annahme des Antrages durch die Gesellschaft wird der Versicherungsschutz definitiv. Der Ablauf des Versicherungsschutzes ist für die einzelnen Leistungen in der Police festgelegt. Wird die Prämienzahlung vorzeitig eingestellt, erlischt die Deckung ganz oder teilweise gemäss den Versicherungsbestimmungen der betreffenden Versicherungsart. Der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes erstreckt sich in der Lebensversicherung - im Gegensatz zu den meisten anderen Branchen - auf die ganze Welt; unabhängig davon, wo das versicherte Ereignis eingetreten ist. Man spricht daher von einer "Weltpolice".
Versicherungssumme
Die in der Versicherungspolice festgehaltene Summe, die fällig wird, wenn das versicherte Ereignis eintritt. Die Versicherungssumme (VS) wird von den Parteien frei vereinbart, richtet sich aber in der Sachversicherung nach dem Wert der Sache.
Versicherungsvertrag
Ein zweiseitiger Vertrag zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherer.
Versicherungsvertragsgesetz
Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag vom 2. April 1908 (obligationenrechtliches Spezialgesetz).
Versicherungswert
Der Geldwert, den die versicherte Sache im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufweist.
Versorgerschäden
Ein Versorgerschaden ist derjenige Schaden, der durch die Tötung oder Verletzung eines Versorgers ( z.B.: Ehemann und -frau, Vater, Mutter) entsteht, weil die unterstützungspflichtigen Personen ihren Versorger verlieren.
Vertragsbeginn
Der Zeitpunkt, in welchem der Vertragsschluss durch Annahme eines verbindlichen Antrages herbeigeführt wird.
Vertragsdauer
Die Zeitspanne vom Vertragsschluss bis zur Beendigung des Vertrages.
Vertragstypus
Anlagefonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Der Anleger schliesst durch den Kauf von Anteilen einen Kollektivanlagevertrag mit der Fondsleitung und der Depotbank ab. Der Anteilinhaber hat keine Eigentumsrechte am Fondsvermögen, sondern Anspruch auf Beteiligung an Vermögen und Ertrag des Fonds. Gegenteil: Gesellschaftstypus.
Verzinsung der Altersguthaben
Gemäss Art. 15 Abs. 2 BVG legt der Bundesrat den Mindestzinssatz auf Altersguthaben fest. Er beträgt gegenwärtig (Stand 2005) 2.5 Prozent (Art. 12 BVV 2).
Verzug
Der Zustand, in welchem sich der säumige Schuldner nach erfolgter Mahnung und unbenutzter Nachfrist befindet.
Vollwertversicherung
Die Sachversicherung ist in der Regel eine Vollwertversicherung. Das bedeutet, dass das gesamte vorhandene Inventar zu seinem vollen Wert versichert werden muss (z.B. Hausratversicherung, Geschäftsversicherung).
Vorauszahlungszins
Zins für auf Versicherungspolicen gewährte "Darlehen". Er ist vorschüssig zu Beginn des Versicherungsjahres zu bezahlen.
Vorbehalt
Speziell in der Personenversicherung kann ein erhöhtes Risiko wegen vorbestandener Krankheit/Unfälle oder schlechtem Gesundheitszustand im Zeitpunkt des Abschlusses zu einem Vorbehalt führen; als Vorbehalt wird eine Einschränkung im Versicherungsschutz bezeichnet. Als Alternative zum Vorbehalt kann allenfalls eine Mehrprämie vereinbart werden. Siehe auch Erschwerungen.
Vormund
Geeignete, amtlich bestellte Person, die die gesetzliche Vertretung einer aus bestimmten, im Gesetz genannten Gründen entmündigten oder bevormundeten Person übernimmt.
Vorschüssig
Vorschüssig heisst, dass eine Leistung vor Beginn einer Zahlungperiode fällig ist.
Vorsorge
1. Freie Vorsorge:
Unter freier Vorsorge verstehen wir alle Vorkehren, die im Hinblick auf Vorsorge getroffen werden. Dazu gehören in erster Linie Lebensversicherungen, aber auch Kapitalanlagen, Erwerb von Wohneigentum usw.
2. Gebundene Vorsorge:
In der Schweiz steuerpflichtige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, mit zusätzlichen steuerlichen Erleichterungen Selbstvorsorge zu betreiben. Die zurückgelegten Mittel müssen jedoch ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienen. Den steuerlichen Vergünstigungen stehen andererseits einschränkende Vorschriften bezüglich Abschluss, Gestaltung und Verfügung gegenüber. Die gebundene Vorsorge kann sowohl über die gebundene Lebensversicherung wie auch über Banksparpläne getroffen werden.
Vorsorgeausweis
Der Vorsorgeausweis ist ein Informationsdokument für die versicherte Person und enthält Angaben über persönliche Ansprüche und Verpflichtungen sowie deren konkrete Höhe z.B. Pensionskassenausweis, AHV-Ausweis.
Vorsorgeeinrichtung
Das BVG verpflichtet die Arbeitgeber, die obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigen, einen verselbständigten Vorsorgeträger, eine sogenannte Vorsorgeeinrichtung, zu schaffen - gewöhnlich Pensionskassen genannt - oder sich einer bestehenden Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen. Dahinter steckt die Absicht des Gesetzgebers, das Vorsorgevermögen im Falle eines Konkurses des Arbeitgebers zu schützen und somit für die Personalvorsorge zu sichern. Die Vorsorgeeinrichtung muss in das Register für berufliche Vorsorge eingetragen sein und die Rechtsform einer Stiftung, Genossenschaft oder einer Einrichtung des öffentlichen Rechts aufweisen.
Vorsorgefall
Der Vorsorgefall entspricht dem Versicherungsfall im Rahmen des BVG.
Vorsorgepolice
Die Vorsorgepolice ist ein breitgefächertes Angebot der Lebensversicherung im Rahmen der steuerbegünstigten, gebundenen Vorsorge.
Vorsorgereglement
Das Vorsorgereglement regelt die berufliche Vorsorge der Vorsorgeeinrichtung und hält die Rechte und Pflichten aller Beteiligten fest. Es wird vom zuständigen Organ der Vorsorgeeinrichtung erlassen.