Corona und Reiseversicherungen

Seit dem Ausbruch der Corona-Epidemie im letzten Jahr sind die Versicherer von Reise-Annullationen förmlich überflutet worden.

Seit dem Ausbruch der Corona-Epidemie im letzten Jahr sind die Versicherer von Reise-Annullationen förmlich überflutet worden.

Im Jahr 2020 wurde tausende von derartigen Schäden mehr oder weniger anstandslos erledigt. Doch, die meisten Versicherer haben sehr schnell gehandelt und die Allgemeinen Bedingungen angepasst und schliessen heute Ereignisse rund um COVID explizit aus.

Doch es gibt Verträge, die noch nicht angepasst worden sind. Aber Achtung, auch hier besteht kein Freipass auf Leistungen von der Versicherung. Die Europäische (ERV), eine Tochter der Helvetia, schreibt zum Beispiel in einem Fall: 

"Die Kosten Ihrer Reise, die aufgrund Reisebeschränkungen anfallen, sind versichert, sofern sie die Reisebuchung und den Versicherungsabschluss vor dem 6.11.2020 getätigt haben und zum Zeitpunkt der Buchung noch keine Einschränkungen bestanden haben."

Diese etwas unklar anmutende Beschreibung ist eigentlich klar. Der Versicherungsabschluss muss vor der Buchung der Reise und im jetzigen Corona Stadium vor dem 06.11.2020 getätigt worden sein.

Die Europäische weisst aber auf ihrer Website auf folgendes hin: Grundsätzlich gilt: Wenn die Durchführung der Reise verunmöglicht ist und die Reise vom Veranstalter abgesagt wird oder hätte abgesagt werden müssen, ist dieser zur Rückzahlung der Reisekosten verpflichtet. Entsprechend erlauben zahlreiche Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Reedereien und Buchungsportale kostenlose Umbuchungen. Wenden Sie sich somit bitte im Bedarfsfall an den Veranstalter.

Seit kurzem wissen wir, dass der Lockdown in der Schweiz bis mindestens Ende Februar dauert und dass die Lage in den umliegenden Ländern zum Teil sehr prekär ist. Wenn man den Fachleuten Glauben schenken will, muss man sogar damit rechnen, dass die kritische Covid-Situation noch bis in den Frühsommer dauern wird, was hoffentlich nicht der Fall sein wird.

Darum ist es sicher ratsam, im Moment auf das Reisen, insbesondere ins Ausland, zu verzichten oder, wenn sie jetzt unbedingt eine Reise buchen und antreten wollen, dann müssten sie sich bewusst sein, dass sie “auf eigene Gefahr reisen“ und praktisch ohne die Möglichkeit zu haben, im Bedarfsfall bei ihrem Versicherer Leistungen zu beantragen.

Mark Grüring, Leiter Niederlassung Zug, Graf & Partner Versicherungsbroker AG

 

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